Verfahren zur Erlangung Ihrer Residenz:

Sowohl das Verfahren selbst als auch die von uns angegebenen Zeiten sind Richtwerte, die auf der Erfahrung mit früheren Verfahren beruhen, aber mehr oder weniger stark vom jeweiligen Einzelfall und den gewünschten Leistungen abhängen. 

  1. Kontaktieren Sie über das Formular.
  2. Empfangen Sie die Anweisungen per E-Mail, um den Dienst zu buchen und alle detaillierten Anweisungen (72h).
  3. Vorbereitung aller Dokumente Dokumente angeforderten Rechtsdokumente.
  4. Vorbereitung von Dokumenten durch uns, Anträgen und Formularen (2 Wochen).
  5. Planung der 1a Besuchs in Paraguay wo alle Formalitäten persönlich erledigt werden (2 Wochen nach Erhalt der Reisedaten).
  6. Ankunft in Paraguay und Empfang des Kunden, um die verschiedenen, zuvor von uns vereinbarten Termine wahrzunehmen (2 bis 5 Tage, je nach den vertraglich vereinbarten Verfahren).

Residenzbedingungen für Paraguay

Es gibt nicht viele Anforderungen, die erfüllt oder eingereicht werden müssen, um eine Residenz zu erhalten. Wir kümmern uns um alle notwendigen Formalitäten vor Ort, Sie müssen nur übersetzte (falls erforderlich) und apostillierte persönliche Dokumente mitbringen.

Der Apostille-Stempel ist eine internationale Beglaubigung, die die Echtheit und Originalität eines Dokuments bestätigt. Es handelt sich um eine rechtsgültige Genehmigung, die alle paraguayischen Behörden benötigen, um Dokumente als gültig anzuerkennen. Dieser Stempel muss in demselben Land ausgestellt werden, aus dem das Dokument stammt. 

Liste der erforderlichen Dokumente: 

  1. IdentitätsdokumentGültiger Personalausweis, gültige nationale Identitätskarte oder gültiger Reisepass.
  2. Konsularisches Visum und dessen Überprüfung durch das Außenministerium, sofern erforderlich.
  3. Nachweis der Einreise Einreisebescheinigung (ausgestellt von der Migrationskontrollstelle der Nationalen Direktion für Migration).
  4. Geburtsurkundevon der zuständigen Behörde des ausstellenden Landes ausgestellt, mit einem Visum versehen und legalisiert oder apostilliert.
  5. Bescheinigung über den Familienstandvon der zuständigen Behörde des ausstellenden Landes ausgestellt, mit einem Visum versehen und gegebenenfalls legalisiert oder apostilliert.
  6. Bescheinigung des Strafregisters oder ein polizeiliches Führungszeugnis (ab dem Alter von 14 Jahren) aus Ihrem Herkunfts- oder Wohnsitzland für die letzten 5 (fünf) Jahre.
  7. Von INTERPOL ausgestellte Zuverlässigkeitsüberprüfung. (Erforderlich ab 14 Jahren).
  8. Strafregisterauszug für Ausländerausgestellt von der Abteilung für Informationstechnologie der nationalen Polizei (erforderlich ab 14 Jahren).
  9. Eidesstattliche Erklärung vor der Nationalen Direktion für Migration über die Verpflichtung zur Einhaltung und Respektierung der nationalen VerfassungDie Erklärung wird vom Computersystem der DNM ausgestellt, wenn der Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung eingereicht wird.
  10. Eidesstattliche Erklärung vor der Nationalen Migrationsbehörde über den Beruf, die Tätigkeit oder das Gewerbe, das sie im Land ausüben werden, und über den Wohnsitz im Inland (wird vom Computersystem der DNM bei der Eingabe des Antrags auf Aufenthalt ausgestellt).